Allgemeine Geschäftsbedingungen / Platzordnung

 

Hamburger Sport-Verein e.V.

Paul Hauenschild Sportanlage

(kurz Administrator)

Standort: Ulzburger Straße 94, 22850 Norderstedt

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Buchung eines Outdoor-/Indoor-Platzes

Buchungssystem eBuSy

1. Die Buchung unserer Outdoor-/Indoor-Plätze wird grundsätzlich über unser Buchungssystem eBuSy https://hsv-ev.ebusy.de erfasst.

2. Eine Buchung ist nur nach einer Registrierung bei eBuSy möglich.

3. Die Daten sind wahrheitsgetreu auszufüllen, fiktive Personen, unvollständige Namen oder falsche Geburtsdaten sind nicht                      zulässig. Derartige Registrierungen werden kommentarlos gelöscht.

4. Alle im Buchungssystem angegebenen Preise sind in Euro und enthalten die gültige Mehrwertsteuer.

 

 

Einzelbuchung

1. Eine Buchung von Outdoor-/Indoor-Plätzen über unser Buchungssystem eBuSy kann immer nur bis zu 3 Wochen im                              Voraus erfolgen.

2. Die Mindestbuchung beträgt eine halbe Stunde auf den Outdoor-/Indoor-Plätzen.

3. Bei Testspielen beträgt die Mindestbuchung eine Stunde.

4. Nach der Buchungsanfrage erhält der Nutzer eine endgültige Freigabe vom Administrator/System, erst dann ist der angefragte              Platz verbindlich gebucht.

5. Die Buchung kann nur vom Trainer / Co-Trainer (Abteilung Fußball) oder einem registierten Nutzer (Abteilung Tennis) vorgenommen      werden.

 

 

Mehrplatz- und Abo-Buchungen

1. Feste Trainingszeiten werden in einer sogenannten Abo-Buchung vom Administrator gebucht. Der Zeitraum ist begrenzt und                  muss vor Saisonbeginn mit einem Administrator abgestimmt werden.

2. Bei einer Abo-Buchung wird folgende Rangordnung (Abteilung Fußball) beachtet:  

LIGA

MANNSCHAFT

A-Junioren Bundesliga

HSV U19 (NLZ)

B-Junioren Bundesliga

HSV U17 (NLZ)

B-Juniorinnen Bundesliga

HSV U17 Mädchen

Regionalliga Nord Herren

HSV U21 (NLZ)

Regionalliga Nord Frauen

HSV 1.Frauen

B-Junioren Regionalliga

HSV U16 (NLZ)

C-Junioren Regionalliga

HSV U15 (NLZ)

Oberliga Hamburg Herren

HSV III

Oberliga Hamburg Frauen

HSV 2.Frauen

Kreisliga Herren

HSV IV

Kreisklasse Herren

HSV V, VI, VIII

A-Junioren Oberliga

HSV 2.A

C-Junioren Oberliga

HSV U14 (NLZ)

Bezirksliga Frauen

HSV 3.Frauen

B-Juniorinnen Oberliga

HSV U16 Mädchen

A-Junioren Bezirksliga

HSV 3.A

B-Junioren Bezirksliga

HSV 3.B

C-Junioren Bezirksliga

HSV 3.C, 4.C

D-Junioren Bezirksliga

HSV U12 (NLZ)

C-Juniorinnen Oberliga

HSV U15 Mädchen

Gleichberechtigt

HSV 1./2. alte Herren
HSV 1./2./3./4. Senioren
HSV 3./4.D
HSV U11 (NLZ), 2./3.E
HSV 1./2./3.F
HSV 1./2.G
HSV U13 Mädchen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3. Sollten mehrere Abo-Buchungen für die gleiche Zeit/Platz vorliegen, wird nach der Rangordnung der Zeitpunkt des                                  Zugangs der Buchung ausschlaggebend sein.

4. Mehrplatzbuchungen sind nach Rücksprache mit dem Administrator möglich.

5. Die Mindestbuchung beträgt eine halbe Stunde.

 

 

Buchung von Punktspielen:

1. Punktspiele werden ausschließlich vom Administrator gebucht.

2. Grundsätzlich behalten wir uns vor, anderweitige Buchungen (auch Abo-Buchungen) aufgrund von Punktspielen auf einen                     anderen Platz zu verschieben oder ggf. zu stornieren (bei Stornierung besteht die Möglichkeit auf einen anderen                                     Tag/Zeit/Platz auszuweichen, was mit dem Administrator abzustimmen ist).

 

 

2. Sonstige Bestimmungen

1. Der Austritt einer buchungsberechtigten Person aus dem Verein ist dem Administrator unverzüglich mitzuteilen.

2. Training auf der Paul Hauenschild Sportanlage ist grundsätzlich nur unseren Mannschaften/Mitgliedern (Abteilung Fußball) erlaubt.        Die Indoor-Plätze können auch von Nicht-Mitgliedern gebucht werden.

3. Unbefugtes Betreten oder Benutzen der Plätze, ohne den Nachweis einer Buchung, wird zur Anzeige gebracht. Unser Personal              ist berechtigt und dazu aufgefordert, in derartigen Fällen sofort die Polizei zu rufen und von unserem Hausrecht Gebrauch zu                  machen.

4. Die Anlagenverwaltung behält sich vor, für kurzfristig notwendige Reparaturarbeiten oder unzureichenden witterungsbedingten                Verhältnissen die Plätze zu schließen.

 

3. Stornierungsbedingungen

1. Stornierungen von Einzelbuchungen sind online auf eBusy durchführbar.

2. Stornierungen von Abo-Buchungen werden vom Administrator vorgenommen.

 

4. Haftungsausschluss

1. Für abhandengekommene Gegenstände übernehmen wir keine Haftung.

2. Das Betreten und Benutzen der Indoor-/Outdoor-Plätze geschieht auf eigene Gefahr.

3. Wir haften grundsätzlich nicht für Schäden des Nutzers.

 

5. Schriftform

Nebenabreden zu diesen AGB wurden nicht getroffen und sind nicht rechtswirksam, sie bedürfen der schriftlichen Form und einer Anpassung dieser AGB.

 

6. Gerichtsstand

Der Gerichtsstand richtet sich an den Hauptsitz des Vereins, der sich in Hamburg befindet.

 

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Platzordnung            

§1 Allgemeines

  1. Mit Betreten der Paul Hauenschild Sportanlage erkennt jeder Nutzer die Bestimmungen der Platzordnung an.
  2. Alle Nutzer sind dazu verpflichtet, die vereinseigene Sportanlage pfleglich zu behandeln und eigenverantwortlich dafür Sorge zu tragen, dass die Anlage sauber und ordentlich bleibt.
  3. Beschädigungen und Verunreinigungen bitte unverzüglich der Geschäftsstelle (sportanlage-norderstedt@hsv.de) oder den zuständigen Greenkeepern/Hausmeister melden.
  4. Widerrechtliches Betreten der Paul Hauenschild Sportanlage wird zur Anzeige gebracht.

 

§2 Aufenthalt

  1. Die Paul Hauenschild Sportanlage darf nur während des Trainings- und Spielbetriebs betreten werden.
  2. Die Sportanlage darf ausschließlich bis 22 Uhr genutzt werden. Die Spiel- und Trainingszeiten sind so zu legen, dass der Betrieb um 22 Uhr beendet ist. Auf die allgemein gültigen Lärmschutz-Richtlinien ist zu achten.
  3. Ein Aufenthalt auf der Paul Hauenschild Sportanlage ist für übermäßig alkoholisierte Personen oder Personen, die unter Einfluss von Mitteln, die die freie Willensbestimmung beeinträchtigen, stehen, verboten. Das Mitführen von gefährlichen Gegenständen ist strengstens untersagt.

 

§3 Umkleide- und Toilettenräume

  1. Zum Umkleiden sind nur die dafür vorgesehenen Räume zu benutzen. Für die in den Umkleiden abgelagerten Sachen sind die Besitzer selbst verantwortlich. 
  2. Der Verein übernimmt keine Haftung für Wertgegenstände! Der Zutritt ist nur den Sportlern, Betreuern, Trainern und Schiedsrichtern gestattet.
  3. Die Wasch- und Duschräume stehen nur den berechtigten Nutzern im Rahmen des organisierten Spiel- und Trainingsbetriebes zur Verfügung.
  4. Jeder Nutzer trägt die Verantwortung dafür, dass die Räume nach jedem Gebrauch sauber und ordentlich verlassen werden, alle Duschen und Wasserhähne abgedreht, das Licht gelöscht und alle Türen und Fenster verschlossen sind.
  5. Die sanitären Einrichtungen sind sauber zu halten.
  6. Im gesamten Umkleidehaus gilt absolutes Rauchverbot.

 

§4 Plätze

  1. Die Spiel- und Trainingsbelegung aller Plätze ist unter https://hsv-ev.ebusy.de einzusehen. Die Administratoren entscheiden über eine ausgewogene Nutzung der Plätze und legt einen Belegungsplan fest.
  2. Bei schlechtem Wetter entscheiden die Greenkeeper/Hausmeister über die Nutzung der Outdoor-Plätze.
  3. Koordinations-, Sprint- und Kraftübungen sind grundsätzlich außerhalb der Spielfelder (Outdoor) durchzuführen. Aufwärmübungen sollen immer an wechselnden Stellen durchgeführt werden. Torwarttraining soll außerhalb des 16-Meter-Raums durchgeführt werden.
  4. Die mobilen Tore sind nach dem Training an die dafür vorgesehene Plätze zu stellen.
  5. Wenn ein Platz gesperrt ist, ist die Nutzung untersagt.

 

§5 Spiel- und Trainingsbetrieb

  1. Das Betreten der Rasen- und Kunstrasenplätze, der Tennisplätze (Innen und Außen) sowie der Spothalle zum Spiel- oder Trainingsbetrieb ist nur mit geeignetem Schuhwerk gestattet.
  2. Alle Nutzer haben den Anordnungen des Rettungsdienstes, der Feuerwehr, der Polizei sowie den weisungsbefugten Mitarbeitern der Paul Hauenschild Sportanlage jederzeit Folge zu leisten.
  3. Auf- und Zugänge sowie Rettungswege sind jederzeit freizuhalten.
  4. Bei Spielen von Mannschaften/Sportlern, bei denen Zuschauer nur mit gültiger Eintrittskarte oder Zugangsberechtigung zulassen werden, muss der Besucher dem Ordnungs- oder Kontrolldienst jederzeit seine Berechtigung vorweisen können.
  5. Das Mitbringen und Konsumieren von alkoholischen Getränken ist für Jugendliche unter 16 Jahren verboten. Die gesetzlichen Bestimmungen sind einzuhalten.
  6. Alkoholische Getränke dürfen an Jugendliche unter 16 Jahren nicht verkauft oder abgegeben werden.
  7. Dem Ordnungs- und Sicherheitsdienst ist es erlaubt, Personen – auch mit technischen Hilfsmitteln – daraufhin zu untersuchen, ob sie aufgrund von §2 Absatz 3 ein Sicherheitsrisiko darstellen.
  8. Der Ordnungs- und Sicherheitsdienst sowie weisungsbefugte Mitarbeiter der Paul Hauenschild Sportanlage ist es erlaubt, Personen, die keine gültige Zugangsberechtigung, ein Sicherheitsrisiko oder ein bundesweites Stadionverbot haben, der Sportanlage zu verweisen. Bezahlte Eintrittsgelder werden nicht erstattet.

 

§6 Verbote

1. Den Nutzern und Zuschauern der Paul Hauenschild Sportanlage ist das Mitführen folgender Gegenstände untersagt:

a. rassistisches, fremdenfeindliches, extremistisches, diskriminierendes, rechts- bzw. linksradikales Propagandamaterial, auch dann,          wenn es straf- bzw. ordnungswidrigkeitsrechtlich nicht relevant ist;

b. Waffen jeder Art;

c. Sachen, die als Waffen oder Wurfgeschosse Verwendung finden können;

d. Gassprühdosen, ätzende oder färbende Substanzen;

e. Flaschen, Becher, Krüge oder Dosen, die aus zerbrechlichem, splitterndem oder besonders hartem Material hergestellt sind;

f. sperrige Gegenstände wie Leitern, Hocker, Stühle, Kisten, Reisekoffer;

g. Feuerwerkskörper, Leuchtkugeln und anderen pyrotechnischen Gegenstände;

h. Fahnen- oder Transparentstangen, die länger als einen Meter sind oder deren Durchmesser größer als drei Zentimeter ist;

i. mechanisch betriebene Lärminstrumente;

j. alkoholische Getränke aller Art;

k. Tiere;

l. Laser-Pointer.

 

2. Verboten ist den Nutzern und Zuschauern weiterhin:

a. Nicht für die allgemeine Nutzung vorgesehene Bauten und Einrichtungen, insbesondere Fassaden, Zäune, Mauern, Umfriedungen        der Spielfläche, Absperrungen, Beleuchtungsanlagen, Bäume, Masten aller Art und Dächer zu besteigen oder zu übersteigen.

b. Bereiche, die nicht für den Zuschauer zugelassen sind (z.B. das Spielfeld, den Innenraum, die Funktionsräume) zu betreten.

c. Das Werfen von Gegenständen, die andere gefährden können.

d. Feuer zu machen, Feuerwerkskörper oder Leuchtkugeln oder andere pyrotechnische Gegenstände abzubrennen oder                            abzuschießen.

e. Ohne Erlaubnis des Vereins Waren und Eintrittskarten zu verkaufen, Drucksachen zu verteilen oder Sammlungen durchzuführen.

f. Bauliche Anlagen, Einrichtungen oder Wege zu beschriften, zu bemalen oder zu bekleben.

g. Das provozieren anderer Zuschauer zu Hass oder Gewalt gegenüber den Unparteilichen, Spielern oder anderer Personen.

h. Außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten oder die Anlage in anderer Weise, insbesondere durch das Wegwerfen von Abfall,      zu verunreinigen

i. Das Einbringen bzw. offene Tragen von Zeichen oder Symbolen rassistische, fremdenfeindlichen, extremistischen,                                   diskriminierenden, rechts- bzw. linksradikalen Inhalts, sowie das Rufen bzw. Absingen solcher Inhalte.

 

§7 Fundsachen

  1. Auf der Paul Hauenschild Sportanlage gefundene Gegenstände sind unverzüglich bei der Verwaltung oder einem zuständigen Mitarbeiter abzugeben. Sie werden 3 Wochen vom Verein verwahrt. Falls die Gegenstände in dieser Zeit nicht abgeholt werden, erhält das Fundbüro der Stadt Norderstedt die Fundsachen.

 

§8 Haftung

  1. Der Verein haftet, soweit gesetzlich zulässig, nicht für Schäden oder Verluste, die Nutzer oder Zuschauer bei der Ausübung des Sports oder sonstiger Benutzung der Anlage, Einrichtungen, Geräte des Vereins oder bei Vereinsveranstaltungen erleiden, soweit solche Schäden und Verluste nicht durch Versicherungen gedeckt sind.
  2. Das Betreten und Benutzen der Paul Hauenschild Sportanlage erfolgt auf eigene Gefahr.
  3. Unfälle oder Schäden sind der Geschäftsstelle (sportanlage-norderstedt@hsv.de) oder dem zuständigen Mitarbeiter unverzüglich zu melden.

 

§9 Zuwiderhandlungen

  1. Personen, die gegen die Vorschriften der Platzordnung verstoßen, können ohne Entschädigung von der Paul Hauenschild Sportanlage verwiesen und mit einem Platz- bzw. mit einem bundesweiten Stadionverbot belegt werden.
  2. Begründet dieser Verstoß den Verdacht einer strafbaren Handlung, wird Strafanzeige erstattet.
  3. Verbotenerweise mitgeführte Sachen werden sichergestellt und – soweit sie für ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren nicht benötigt werden – nach dem Wegfall der Voraussetzungen für die Sicherstellung nach Ende der Veranstaltung zurückgegeben.

 

      

Stand 06.01.2023

           

Hamburger Sport-Verein e.V.

Paul Hauenschild Sportanlage

Ulzburger Straße 94

22850 Norderstedt